Seit dem 27. März 2026 ist die „Schaustellerkultur auf Volksfesten in Deutschland“ von der Deutschen UNESCO-Kommission als immaterielles Kulturerbe anerkannt und in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.
Der gemeinsam vom DSB, dem BSM und der Kulturgut Volksfest gUG an die Deutsche UNESCO-Kommission gestellte Antrag ist angenommen worden.
Diese Anerkennung wird das Bewusstsein dafür stärken, dass das Wirken von uns Schaustellerinnen und Schaustellern, das heißt, unsere Traditionen, unsere überlieferte Lebensweise, unser vielfältiges Wissen und Können, welches in Gemeinschaften praktiziert und von Generation zu Generation weitergeben wird, ein zu schützendes Kulturgut ist.
Ich bin stolz, an diesem Antrag als Gründerin und Gesellschafterin der Kulturgut Volksfest gUG federführend mitgewirkt zu haben.
Hier gibt es mehr dazu: kulturgut-volksfest.de
