DSB-Delegiertentagung in Papenburg

Kulturgut Volksfest

image001Dr. Margit Ramus stellte in ihrer Rede beim 65. DSB-Delegiertentag in Papenburg am 15. Januar 2014 die Bedeutung des „Kulturgut Volksfestes“ aus kunsthistorischer Sicht vor. Die Kunsthistorikerin aus Köln, die aus einer alteingesessenen Schaustellerfamilie stammt, belegt in ihrer Doktorarbeit „Kulturgut Volksfest. Architektur und Dekoration im Schaustellergewerbe“, dass die Bauformen der Schaustellergeschäfte ihre Vorbilder in der traditionellen Architektur haben. Außerdem beweist sie, dass sich die Dekorationen im Schaustellergewerbe mit den Stilepochen der Kunst vergleichen lassen.

Im zweiten Teil ihrer Rede thematisierte sie die Berechtigung zum Antrag der Volksfeste als immaterielles Kulturgut in die Liste der UNESCO aufgenommen zu werden.

Auszug aus ihrer Rede:

Was ist Kulturgut?

Dazu zitierte sie unsere Bundeskanzlerin und einige Politiker:

Bundeskanzlerin und Vorsitzende der CDU, Dr. Angela Merkel:

[…] [die Volksfeste] besitzen eine kulturelle Dimension. Sie prägen unsere Feierkultur und damit einen wichtigen Teil des Freizeitverhaltens.“ 

Der ehemalige Bundesvorsitzende der FDP und kürzlich verstorbene Dr. Guido Westerwelle:
„Traditionen zu pflegen und gleichzeitig Neuem aufgeschlossen zu sein, ist ganz sicher eines der wichtigsten Merkmale gerade des Schaustellergewerbes.“

Der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement:
„Volksfeste sind seit vielen Jahrhunderten wichtiger Bestandteil der deutschen Kultur, aber auch der deutschen Wirtschaft. Jahr für Jahr ziehen sie rund 170 Millionen Menschen an […]“.

Was berechtigt uns Schausteller zu dem Antrag an die UNESCO zur Aufnahme der Volksfeste in die immaterielle Liste des Weltkulturerbes?
Ganz einfach, W I R, unsere Vorfahren, unsere Arbeit und unsere Tradition berechtigen uns zu diesem Antrag!

Mehr dazu im Aufsatz zum Immateriellen Kulturgut

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