
Im zweiten Teil ihrer Rede thematisierte sie die Berechtigung zum Antrag der Volksfeste als immaterielles Kulturgut in die Liste der UNESCO aufgenommen zu werden.
Auszug aus ihrer Rede:
Was ist Kulturgut?
Dazu zitierte sie unsere Bundeskanzlerin und einige Politiker:
Bundeskanzlerin und Vorsitzende der CDU, Dr. Angela Merkel:
„ […] „ [die Volksfeste] besitzen eine kulturelle Dimension. Sie prägen unsere Feierkultur und damit einen wichtigen Teil des Freizeitverhaltens.“
Der ehemalige Bundesvorsitzende der FDP und kürzlich verstorbene Dr. Guido Westerwelle:
„Traditionen zu pflegen und gleichzeitig Neuem aufgeschlossen zu sein, ist ganz sicher eines der wichtigsten Merkmale gerade des Schaustellergewerbes.“
Der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement:
„Volksfeste sind seit vielen Jahrhunderten wichtiger Bestandteil der deutschen Kultur, aber auch der deutschen Wirtschaft. Jahr für Jahr ziehen sie rund 170 Millionen Menschen an […]“.
Was berechtigt uns Schausteller zu dem Antrag an die UNESCO zur Aufnahme der Volksfeste in die immaterielle Liste des Weltkulturerbes?
Ganz einfach, W I R, unsere Vorfahren, unsere Arbeit und unsere Tradition berechtigen uns zu diesem Antrag!
Mehr dazu im Aufsatz zum Immateriellen Kulturgut
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