Kulturgut Volksfest - Glossar

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Marktrecht

Könige und Herren, Bischöfe und Klöster waren Träger des Marktrechts. Die Marktgründungen, die mit dem wirtschaftlichen Aufschwung ab 900 einhergingen, sind durch Königsurkunden belegt, in denen die Marktrechte verliehen wurden. Mit dem Privileg, das die Abhaltung von Märkten erlaubte, wurden Marktbesucher und Marktort unter königlichen Schutz gestellt (Marktfrieden). Mit dem Aufkommen städtischer Selbstverwaltung ab Ende […]

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