Kulturgut Volksfest - Glossar

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Fahrgeschäft

(Amtssprache/Schausteller-Umgangssprache): Oberbegriff für alle Vergnügungseinrichtungen, in denen Besucher durch maschinelle oder eigene Kraft in festgelegten Bahnen befördert werden: a) Rundfahrgeschäft b) Hochfahrgeschäft (Riesenrad, Achterbahn), c) Flieger (Kettenkarussell etc.) d) Schaukel.

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Fliegende Bauten

(Amtssprache): Oberbegriff für mobil einsetzbare, transportable, wiederholt zerleg- und aufstellbare Einrichtungen wie Zelte, Buden, Geschäftswagen und Fahrgeschäfte. Erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Geschäfte transportabel und eigneten sich für die mobile Verwendung auf Festplätzen. Das Mitführen eines Baubuches indem alle Pläne und Berechnungen sowie alle Tüv Abnahmen protokolliert sind ist ab 1949 Pflicht.

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Front

(Schausteller-Umgangssprache), Schmuckdachkante (kunsthistorisch); Durch Malerei, Schnitzwerk und Beleuchtungskörper ausgeschmückte Schauseite an Schaustellergeschäften. Blinde Front bezeichnet die Seitenteile, die über die eigentliche Größe des Geschäftes hinausragen.

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