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Fliegende Bauten

(Amtssprache): Oberbegriff für mobil einsetzbare, transportable, wiederholt zerleg- und aufstellbare Einrichtungen wie Zelte, Buden, Geschäftswagen und Fahrgeschäfte. Erst ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Geschäfte transportabel und eigneten sich für die mobile Verwendung auf Festplätzen. Das Mitführen eines Baubuches indem alle Pläne und Berechnungen sowie alle Tüv Abnahmen protokolliert sind ist ab 1949 Pflicht.